Die NIS2 Richtlinie erweitert die Anforderungen an Cybersicherheit erheblich im Vergleich zur vorherigen NIS-Richtlinie und betrifft eine breitere Palette von Unternehmen.
Daher ist diese Erweiterung für IT Systemhäuser in zweierlei Hinsicht interessant. Was bedeutet das für meine Kunden und auch, was bedeutet das für mein eigenes Unternehmen?
Mein großes Danke geht heute an Kai Wittenburg, den Geschäftsführer der neam in Paderborn, für das Teilen seiner tiefen Expertise zum Thema Informationssicherheit mit Blick auf NIS2.
Kai beschreibt, dass sich aus seiner Sicht jedes Unternehmen, jede Organisation sich mit gewissen Grundthemen der Informationssicherheit auseinandersetzen sollte und sich gewisse Strukturen auferlegen sollte. Auch unabhängig von NIS2.
Ebenso führt er aus, dass nicht Ziel führend sei, über eine Art Gap-Analyse zu gehen, zu schauen was fehlt mir eigentlich und dann die Inhalte auf den Paragraph 30, Risikomanagement, Absatz 1 und Absatz 2, zu reduzieren.
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Und hier ein Link, wenn Ihr mehr über Kai wissen möchtet:
https://www.neam.de/informationssicherheit/nis2-umsetzungsgesetz/
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Und mehr von Olaf Kaiser:
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